Motorwäsche darf in Deutschland gesetzlich nur in zugelassenen Anlagen mit Ölabscheider (DIN EN 858, Klasse 1) durchgeführt werden – Wasserhaushaltsgesetz §62. Bei nicht-zugelassener Wäsche drohen Bußgelder bis 50.000 €.
Wir vermitteln Ihre Motorwäsche an unsere Partnerwerkstatt mit zertifizierter Anlage. Dort wird im Niederdruck-Verfahren gewaschen, empfindliche Bauteile vorab abgedeckt, Bio-Motorreiniger eingesetzt.
Sinnvoll: vor TÜV/HU (Sichtkontrolle), vor Verkauf (Werterhalt), nach langer Standzeit, bei Verdacht auf Marder-Schaden.
Service-Details: Motorwäsche.
Wir vermitteln Ihre Motorwäsche an unsere Partnerwerkstatt mit zertifizierter Anlage. Dort wird im Niederdruck-Verfahren gewaschen, empfindliche Bauteile vorab abgedeckt, Bio-Motorreiniger eingesetzt.
Sinnvoll: vor TÜV/HU (Sichtkontrolle), vor Verkauf (Werterhalt), nach langer Standzeit, bei Verdacht auf Marder-Schaden.
Service-Details: Motorwäsche.