Lexikon

Motorwäsche

Schonende Motorraum-Reinigung in zugelassener Anlage mit Ölabscheider – wir vermitteln an die Partnerwerkstatt.

Motorwäsche darf in Deutschland gesetzlich nur in zugelassenen Anlagen mit Ölabscheider (DIN EN 858, Klasse 1) durchgeführt werden – Wasserhaushaltsgesetz §62. Bei nicht-zugelassener Wäsche drohen Bußgelder bis 50.000 €.

Wir vermitteln Ihre Motorwäsche an unsere Partnerwerkstatt mit zertifizierter Anlage. Dort wird im Niederdruck-Verfahren gewaschen, empfindliche Bauteile vorab abgedeckt, Bio-Motorreiniger eingesetzt.

Sinnvoll: vor TÜV/HU (Sichtkontrolle), vor Verkauf (Werterhalt), nach langer Standzeit, bei Verdacht auf Marder-Schaden.

Service-Details: Motorwäsche.
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