Eine professionelle Motorwäsche darf gesetzlich nur in Anlagen mit Ölabscheider durchgeführt werden (Wasserhaushaltsgesetz §62, DIN EN 858). Wir vermitteln Ihre Motorwäsche an eine Partnerwerkstatt mit zertifizierter Anlage – schonend, umweltrechtlich sauber, mit Sichtkontrolle. Auf Wunsch koordinieren wir den Termin parallel zu einer Aufbereitung bei uns.
Warum nur in zugelassener Anlage?
Bei der Motorwäsche gelangen Öl-, Fett- und Kraftstoffrückstände ins Spülwasser. Dieses Abwasser darf laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG §62) nicht in die Kanalisation. Pflicht: zugelassene Waschanlage mit Ölabscheider nach DIN EN 858, Klasse 1. Bei nicht-zugelassener Wäsche drohen Bußgelder bis 50.000 €. Wir vermitteln deshalb an unsere zertifizierte Partnerwerkstatt.
Wie der Ablauf bei uns funktioniert
- Sie übergeben Ihr Fahrzeug bei uns
- Wir koordinieren Termin mit Partnerwerkstatt (Ölabscheider-Anlage)
- Schonende Wäsche mit Niederdruck und Bio-Reiniger – durch die Partnerwerkstatt
- Sichtkontrolle (Undichtigkeiten, Schäden, Marder) – durch die Partnerwerkstatt
- Auf Wunsch: Aufbereitung bei uns parallel zur Motorwäsche
- Hol- & Bringservice in der Region
Wann sinnvoll?
- Vor TÜV / HU (saubere Sichtkontrolle)
- Vor Verkauf (Werterhalt)
- Nach langer Standzeit
- Bei Verdacht auf Marder-Schaden
Häufige Fragen zur Motorwäsche
Machen Sie die Motorwäsche selbst?
Ist Motorwäsche gefährlich für die Elektronik?
Wie lange dauert es?
Werden Undichtigkeiten erkannt?
Bekomme ich auch Marder-Spuren raus?
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